DIN EN 16034

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DIN EN 16034 - den Durchblick behalten

„Wer soll da noch den Durchblick behalten?“

 

Genau diese Frage stellen sich aktuell viele Architekten, Planer und Hersteller und das auch zurecht. Der Dschungel aus Abkürzungen im Brandschutzbereich wird durch die EN 16034 wirklich nicht einfacher, im Gegenteil viele fragen sich was diese Abkürzungen bedeuten.

Im Alltag findet längst nicht mehr jeder die Zeit sich die komplexen und verklausulierten Normen durchzulesen, daher haben wir uns für Sie die Zeit genommen und gehen in diesem Artikel mit Ihnen die neue Norm durch.

Seit Wann gilt die DIN EN 16034?

Tabellarische Ansicht - Änderungen der Klassifizierungen

Durch die Einführung der DIN EN 16034 (Produktnorm Feuerschutzabschlüsse) und den Start der 3-jährigen Koexistenzphase im November 2016 gelten seit dem 01.11.2019 für Produkte im Bereich „Feuerschutz“ neue Anforderungen und neue Klassifizierungen.

  • aus der Klassifizierung T 30 wird z. B. : EI2 30 C2 Sa
  • aus der Klassifizierung T 90 wird z. B. : EI2 90 C2 Sa

 

Seit dem 01.11.2019 ist das in Verkehr bringen von T30, T90 oder T120 Toren verboten!

Da sich zwar die Klassifizierungen ändern, nicht jedoch die baurechtliche Anforderung (z. B. feuerhemmend, selbstschließend und dichtschließend) empfehlen wir, in den Brandschutzkonzepten bzw. Ausschreibungen die baurechtlichen Anforderungen aufzuführen. Neben der Änderung der Klassifizierungen, ändern sich auch die Prüfanordnungen und die Prüfgrundlagen sowie die Grenzwerte. Diese sind im Bereich der Brand- und Dauerfunktionsprüfungen so gering, dass wir nicht auf die Änderungen eingehen wollen. Die Änderungen im Bereich „Rauchschutz“ bzw. „dichtschliessend“ sind jedoch für bestimmte Abschlüsse, wie Tore und Vorhänge sehr gravierend.

 

 

DIN EN 16034 & MVV TB - FACHWISSEN

Klassifizierung nach DIN EN 16034

EI 30 C2 Sa

Das „E“ in der Klassifizierung wird von „Etanchèitèabgeleitet und bedeutet Raumabschluss. Hier wird die Fähigkeit eines raumabtrennenden Bauteils angegeben, einem Feuer von der angreifenden Seite zu widerstehen und somit den Feuerdurchtritt zur nicht beflammten Seite zu verhindern. Dies wird durch Beobachtung während der Prüfung, mittels leicht entzündlicher Wattebäusche und genormter Spaltlehren kontrolliert.

Messpunkte bei einem Brandversuch

EI 30 C2 Sa

Beim „I“ handelt es sich um die Eigenschaften der Isolierung und damit um die Fähigkeit des Bauteils, die Übertragung von Feuer und Wärme soweit einzugrenzen, dass es auf der Feuer abgewandten Seite zu keinen Gefährdungen von Personen oder gar zu Entzündung von Materialien kommt („E“ muss erfüllt sein).

Dabei werden die Bauteile in einer Brandkammer Temperaturen von ca. 1000°C ausgesetzt. Die brandabgewandte Seite darf hierbei eine mittlere Temperaturerhöhung von 140°C (alle mittleren Messpunkte) und eine maximale Temperaturerhöhung von 180°C (an einem Messpunkt) nicht überschreiten. In welchem Abstand zur sichtbaren Tor- / Türblattkante diese Messpunkte angebracht werden hängt von der Prüfung ab (I1 = Messpunkt 25 mm / I2 100 mm). Zur Verdeutlichung empfehlen wir die folgende Skizze zu betrachten.

EI 30 C2 Sa

Wie lange das Bauteil eine Temperaturerhöhung >140 / >180 °C verhindern muss, regelt die Klassifizierungszeit. Die Klassifizierungszeiten werden für jedes der vorstehenden Merkmale in Minuten angegeben. Die am weitesten verbreiteten Klassifizierungszeiten in Europa sind 30,60, 90 und 120.

EI 30 C2 Sa

Die selbstschließende Eigenschaft des Bauteils wird mit „C“ (Closing) angegeben. Die Klassen C0 bis C5 geben die selbstschließenden Zyklen des Bauteils an. Bei der Dauerfunktionsprüfung werden die Bauteile nach einem genau vorgeschriebenen Vorgang geöffnet und geschlossen und müssen für eine Klassifizierung, mindestens die exakte Vorgabe an Zyklen absolvieren.

 

C5      =       > 200.000 Zyklen

C4         =       > 100.000 Zyklen

C3         =       >   50.000 Zyklen

C2         =       >   10.000 Zyklen

C1         =       >         500 Zyklen

C0         =             1 - 499 Zyklen

 

HINWEIS:     Die Selbstschließende Eigenschaft muss auch dann noch gewährleistet sein, wenn die Stromzufuhr unterbrochen wird.

EI 30 C2 Sa

Das „S“ wird von „smoke“ abgeleitet und gibt eine Auskunft über die Rauchdichtheit eines Bauteils. Unterschieden wird zwischen Sa und S200.

 

Dichtschließend (Klassifizierung Sa)

Die dichtschließende Eigenschaft bei Produkten nach EN 16034 ist eine klassifizierte Eigenschaft und muss über Prüfungen nachgewiesen werden, was nach DIN 18095 (Rauchschutzabschlüsse) nicht der Fall war (lediglich bautechnischer Zustand - keine Prüfung). Diese Sa-Prüfung ist oft nur mit zusätzlichen Dichtungen zu realisieren, was den Rauchschutz wesentlich verbessert, aber auch zu einer Preissteigerung führt. Der geringe Luftspalt unter dem Tor wird in den allermeisten Fällen nur unwesentlich zur Verrauchung des Nachbarraums beitragen, da er sich im Unterdruckbereich befindet und der Luftstrom unter dem Tor zum Brand gerichtet ist. Auch im Übergangsbereich zwischen mehreren Geschossen, z.B. in einer Tiefgaragenspindel, wird die Rauchdurchdringung unter dem Tor sehr gering sein, so dass die Rauchausbreitung durch die Thermik gerade nach oben gerichtet ist und der Spalt unter dem Tor (< 25 mm) in Fußbodennähe eher unkritisch ist.

 

Rauchdicht (Klassifizierung S200)

Nach EN 1634-3 (Rauchschutzprüfungen) werden die Abschlüsse ähnlich geprüft, wie in der 18095. Allerdings lässt die Klassifizierungsnorm (EN 13501-2), anders als die 18095-3 (die 50 m³/h für Tore zulässt), nur Leckagen von 20 m³/h bei einflügligen und 30 m³/h bei zweiflügligen Abschlüssen zu. Durch diese Beschränkung sind fast alle Rauchschutz-klassifizierten Produkte für Tore nur mit Mehraufwand zu klassifizieren. Auch bei Einführung der Erweiterungsregeln für den Rauch, wird dies im Bereich der Klassifizierung S200 keine Änderungen bringen.

Leistungserklärung & CE-Kennzeichnung

Leistungserklärung

Ausgehend vom vorgesehenen Verwendungszweck wird vom Hersteller für jedes Tor eine Leistungserklärung (DoP - Declaration of Performance) für die Tür-/Toranlage mit allen für das Produkt relevanten Merkmalen erstellt.

 

CE-Kennzeichnung

Bezugnehmend auf die Leistungserklärung stellt der Hersteller ein CE Kennzeichen aus.

Mit Ausstellung der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung versichert der Hersteller bei der Auslieferung seiner Produkte, dass die Ware den harmonisierten Produktanforderungen entspricht. Grundlage hierzu ist das "Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit". Dieses wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle (NPZ) erstellt.

Wichtiger Hinweis:
Derzeit werden regelmäßig neue Erweiterungsnormen und Verwaltungsvorschriften Technischer Baubestimmungen veröffentlicht. Dies führt dazu, dass sich noch Änderungen ergeben können. Diese Seite stellt den Stand vom 16.11.2020 dar